sind Firmen und Personen, die die Landesmark als Zahlung für Waren- oder Dienstleistungen, die sie anbieten, akzeptieren. Diese Firmen oder Personen müssen Einkommens- oder Gewerbesteuer in Ostholstein oder Lübeck zahlen. Akzeptanzstellen stellen ein Schild oder Aufkleber mit dem Landesmark-Symbol im Geschäftseingangsbereich aus, um sich als Akzeptanzstelle darzustellen.
Die Akzeptanzstellen sind bei der Landesmark angemeldet. Die Landesmark wirbt für die Waren und Dienstleistungen der Akzeptanzstellen bei Konsumenten in Ostholstein und Lübeck. Die Akzeptanzstellen dürfen Landesmark gegen Euro mit einer 5%igen Umtauschgebühr eintauschen und bekommen eine Werbekostenrechnung in Höhe dieses Betrages. Alternativ können sie die Landesmark ausgeben und die Rücktauschgebühr sparen. Alle anderen können Landesmark bei Akzeptanzstellen abzüglich 5% Rücktauschgebühr gegen Euro eintauschen.
Akzeptanzstellen können sich kostenlos auf Landesmark-Veranstaltungen präsentieren, z.B. mit einem Verkaufs- oder Informationsstand, einem Werbekasten oder einem Plakat.
Akzeptanzstellen verbuchen Landesmarkumsätze in einem getrennten Buchführungskonto, als ob es sich um Euro handeln würde. Damit ist die Landesmark steuerlich genau wie der Euro zu behandeln.
Vorteile für Akzeptanzstellen
- bringt neue Kunden und zusätzlichen Umsatz aus dem Potenzial des Landesmark-Tauschringes.
- bewegt auch den nächsten Besitzer dazu, regional einzukaufen.
- fördert die Kundenbindung, denn die Landesmark ist ein sehr „persönliches“ Zahlungsmittel.
- bringt heimischen Unternehmen gegenüber globalen Unternehmen Vorteile.
- trägt zur Regionalisierung der Wirtschaft bei.
- ist ein kostengünstiges Werbeinstrument.
- steigert die Bekanntheit des Unternehmens.
- erzeugt eine positive Imagewirkung durch Regional-Idee.
- sichert die Angebotsvielfalt in der Region – und damit langfristig auch Arbeitsplätze.
- Bildung regionaler Netzwerke.
- macht Wertschöpfungsketten (und darin vorhandene Lücken) transparent und baut neue innerhalb der Region auf. Lücken in transparent gewordenen Wertschöpfungsketten können durch Geschäftserweiterung gefüllt werden.
- schafft keine rechtlichen oder steuerlichen Probleme; alle Einnahmen sind wie Euro-Einnahmen zu behandeln, Kosten sind als Werbekosten steuerlich voll absetzbar.
- ein Unternehmen, das Landesmark akzeptiert, kann die Mitarbeiter teilweise in Landesmark entlohnen.
- unterstützt insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen.