Rechtliches

Die Landesmark ist ein Tauschring und schöpft kein neues Geld. Jede im Umlauf befindliche Landesmark ist mit einem Euro unterlegt. Die Landesmark wird nur in Ostholstein und Lübeck verwendet, bis die Landesmark zurück in Euro getauscht wird. Danach wird der Euro ganz normal weiter verwendet.

Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen das Recht einer gemeinwesenorientierten Gruppe, ihr eigenes Tauschmittel zu vereinbaren und benutzen.

Um eine Zusammengehörigkeit der Beteiligten zu demonstrieren, sind alle im „Landesmark Regionaler Tauschring“ kostenlos eingetragen. Nur Nutzungsmitglieder können sich wahlweise schriftlich eintragen oder Ihre Mitgliedschaft einfach durch Nutzung der Gutscheine zeigen. Dies geschieht, weil der Datenschutz höher gestellt wird als die Erfüllung formalistischer Umstände.

Mindestens 24 weitere Regionalwährungen werden in Deutschland seit bis zu 11 Jahren verwendet. Weltweit sind es ungefähr 4.000 und es werden immer mehr.

PayPal-Punkte, Guthabensysteme bei Tankstellen/Supermärkten und Flugmeilen werden rechtlich gleich behandelt. Es sind Wertaufbewahrungsmittel, die für Waren getauscht werden können. Diese nicht-gesetzlichen Wertaufbewahrungsmittel sind fester Bestandteil unser Gesellschaft, und wesentlich weniger gemeinwesensorientiert als die Landesmark. Zudem sind sie weit verbreitet.

Regionalwährungen lassen sich mit folgenden Gesetzen und Gerichtsurteilen rechtlich untermauern:

  • „Rechtskommentar Hahn“ zu §35 Bundesbankgesetz

  • Hauptfreiheitsrecht in Artikel 2, Absatz 1 der Grundgesetz.

  • §433 Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

  • §244 BGB läßt sogar die Zahlung in ausländischer Währung zu

  • §364 BGB

  • Im Recht verankerter „erweiterte Kunstbegriff“, der von Joseph Beuys ins Leben gerufen worden ist.

Der Zusammenhang wird in einem Artikel von Manfred Steinbach im Internet beschrieben.

 

 

Landesmark, Rögen 9, 23730 Sierksdorf
Telefon: 04563 47883 0, Fax: 04563 47883 25